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Jede Betriebsprüfung endet mit einem Betriebsprüfungsbericht, mit den neuen Steuerbescheiden und den Wiederaufnahmebescheiden.

Ein Wiederaufnahmebescheid bedeutet, dass das Finanzamt ausreichend neue Feststellungen getroffen hat, die es notwendig machen, die rechtskräftigen Bescheide zu ändern.

Es ist zu prüfen, ob die Wiederaufnahme rechtens ist, also ob ausreichend Gründe vorliegen wiederaufzunehmen.

Es gilt zu verhindern, dass die Bescheide, die Nachzahlungen bringen werden, neu wiederaufgenommen werden. Wir empfehlen immer eine Betriebsprüfung von uns begleiten zu lassen und die Verhandlungen mit dem Finanzamt von uns führen zu lassen.

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Consequent Steuerberater
Mag. Iur. Werner Kanyak
Guntramsdorfer Straße 103 Top 9-10,
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Österreich

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