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Lohnverrechnung

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Buchhaltung und Steuerberatung

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Die Lohnverrechnung umfasst die Lohn- und Gehaltsverrechnung für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Die Arbeiter bekommen einen Lohn ausbezahlt und die Angestellten einen Gehalt. Arbeitslöhne können Wochenlöhne sein. In der Regel werden aber Monatslöhne und Monatsgehälter berechnet.

Es gibt Dienstnehmer und freie Dienstnehmer. Für beide gelten andere Regeln, die zu beachten sind.

Kollektivvertrag

Jedes Unternehmen das Mitarbeiter beschäftigt unterliegt einem Kollektivvertrag. Im Kollektivvertrag sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vereinbarungen geregelt, die für alle Dienstnehmer und Dienstgeber der gleichen Branche gelten. Sie sind zwischen dem jeweiligen Dienstgeber und Dienstnehmer nicht verhandelbar und können nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers für das jeweilige Dienstverhältnis geändert werden.

Sie stellen somit einen arbeitsrechtlichen Mindestschutz dar.

Jedes Jahr werden im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen die Lohn- und Gehaltstabellen zwischen den Sozialpartnern verhandelt.

Diese Mindestlöhne gelten für alle Dienstgeber und Dienstnehmer der gleichen Branche und sind für die Lohnverrechnung wichtig.

Unsere Lohnverrechnungsmitarbeiter helfen Ihnen bei der Erstellung von Dienstverträgen und achten darauf, dass die Mindestregeln des Kollektivvertrags eingehalten werden.

Das ist in der Lohnverrechnung wesentlich, da es das Lohn- und Sozialdumpinggesetz gibt, das bei Missachtung von Arbeitnehmerrechten mit hohen Strafen droht.

Wir helfen Ihnen in der Verarbeitung der Lohnverrechnung um diese strengen Regeln zu beachten.

Wollen Sie einen Mitarbeiter anstellen sind viele Dinge vorab zu klären und vertraglich festzuhalten. Darunter fallen die Dienststunden, die Dienstzeiten, eventuelle Gleitzeitvereinbarungen, der Lohn, das Gehalt, Sachbezüge, Km Geld Vereinbarungen, Leistungsaufzeichnungspflichten, Dienstort, Weisungsbefugnisse und Weisungswege, Kündigungsfristen, Urlaubsregelung und vieles mehr.

Die Lohnverrechnung ist ein besonders sensibler Bereich, weil sie das Verhältnis zwischen dem Ihnen und ihren Mitarbeitern abrechnet. Unser Lohnverrechnungsteam ist erfahren und ausgebildet, um jedes Thema im Bereich der Lohnverrechnung zu lösen.

Anmeldung Arbeitnehmer

Für die Anmeldung von Mitarbeitern ist zu beachten, dass der Mitarbeiter noch vor dem Dienstantritt bei der österr. Gesundheitskasse angemeldet ist. Das bedeutet, dass er bereits am Arbeitsweg zu Ihnen angemeldet sein muss.

Vergessen sie keinesfalls Ihre Mitarbeiter anzumelden.

Die Prüfer der Gesundheitskassen und das Finanzamt sind gesetzlich verpflichtet Strafen auszusprechen, wenn die Anmeldung zu spät erfolgt ist.

Bedenken sie darüber hinaus, dass die ÖGK Versicherung neben der Pensionsversicherung auch die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung enthält.

Passiert dem Arbeitnehmer ein Unfall auf dem Weg zu Ihnen, kann es für Sie bereits teuer werden. Keine private Versicherung deckt Ihnen diesen Schaden ab.

Abmeldung Arbeitnehmer

Wenn sie einen Mitarbeiter abmelden wollen, haben sie eine 7 Tages Frist um die Meldung zu machen.

Wir als ihre Lohnverrechner erledigen das Alles für Sie. Persönlich, korrekt und freundlich.

Für die Anmeldung ihres Mitarbeiters benötigen wir vorab zumindest die Sozialversicherungsnummer, den Namen, Adresse, Einstufung im Kollektivvertrag und seine Tätigkeit.

Viele Unternehmer vergessen, dass jeder Mitarbeiter Zeitaufzeichnungen führen muss. Jeder Unternehmer muss die Zeitaufzeichnungen überprüfen und aufbewahren. Sie sind Grundlage für die Lohnverrechnung und müssen bei einer Lohnabgabenprüfung lückenlos vorgelegt werden.

Viele Unternehmen haben bereits elektronische Abrechnungssystemen, handschriftliche Abrechnungen sind ebenfalls möglich.

Die Verpflichtung zur laufenden Führung von Zeitaufzeichnungen bedeutet, dass sie täglich geführt werden müssen. Es gibt keine Möglichkeit diese Verpflichtung zu umgehen. Nehmen Sie sich wöchentlich Zeit dafür und überprüfen Sie die Anwesenheitszeiten, Krankenstände, Urlaubsstände laufend. Sie ersparen sich dadurch viele Probleme.

Die Beiträge und Steuern für Ihre Arbeitnehmer sind im europäischen Vergleich sehr hoch.

Abgaben und Beiträge für Arbeitnehmer

Sie müssen die Sozialabgaben bezahlen, darin enthalten ist der Pensionsversicherungsbeitrag, der Krankenversicherungsbeitrag, der Unfallversicherungsbeitrag und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Weiters müssen sie die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag bezahlen. Darüber hinaus ist die Kommunalsteuer und in Wien die U-Bahnabgabe fällig.

Eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beiträgen ist somit fällig. Dementsprechend hoch ist auch das Steueraufkommen für Arbeit in Österreich.

Da die Lohnsteuer neben der Umsatzsteuer die Haupteinnahmequelle des Staates darstellt, prüfen die Behörden relativ streng deren Einhaltung. Durch die weitere Verschärfung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, das drakonische Strafen vorsieht, soll die genau Einhaltung sichergestellt werden.

Lohnabgabenprüfungen

Alle Betriebe die Mitarbeiter beschäftigen werden im Laufe der Zeit vom Finanzamt oder von der Österreichischen Gesundheitskasse geprüft. Das bedeutet, dass alle Lohnabrechnungen geprüft werden. Deshalb ist es wichtig professionelle Lohnverrechner an seiner Seite zu haben, die dabei helfen die Abrechnung korrekt abwickeln zu können und die entsprechende Dokumentation der Beweismittel zu verwahren.

Die Lohnverrechnung ist somit nicht bloß eine Abrechnungsstelle, sie leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg ihres Unternehmens. Sie macht Kosten planbar und kalkulierbar und verhindert, dass sie im Falle einer Lohnabgabenprüfung mit hohen Nachzahlungen konfrontiert werden.

Verlassen Sie sich bei Ihrer Lohnverrechnung auf unsere Profis in unserer Lohnverrechnungsabteilung. Wir beraten Sie in allen Lohnverrechnungsfragen sehr gerne.

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