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Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen Für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 wurde vom Nationalrat in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 5% beschlossen.

Es ermäßigt sich der Steuersatz auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Das betrifft neben den Gastronomiebetrieben auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.

Ebenso wird die Umsatzsteuer für Übernachtungen

  • in Hotels
  • in anderen Beherbergungsbetrieben
  • auf Campingplätzen

gesenkt.

Im Publikations- und Kulturbereich sollen die Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von

  • Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
  • Zeitungen und andere periodische Druckschriften
  • Elektronischen Publikationen
  • Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- und Malbücher für Kinder
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt
  • Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wanderkarten
  • Gemälde und Zeichnungen, vollständig von Hand geschaffen, Collagen
  • Originalstiche, – schnitte und –steindrucke
  • Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst
  • Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
  • Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern
  • Künstlerische Fotografien

unter den 5%-igen Steuersatz fallen.  

Für folgende Leistungen findet der ermäßigte Steuersatz ebenso Anwendung:

  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind
  • Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
  • Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere Orchester, Musikensembles und Chöre (auch für Veranstaltungen derartiger Musik- und Gesangsaufführungen durch andere Unternehmer)
  • Filmvorführungen
  • Der Besuch von botanischen oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
  • Zirkusvorführungen
  • Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller

Wir empfehlen die entsprechende Umstellung der Registrierkassen, damit die richtigen Belege an die Kunden übergeben werden können.

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