Einkommensteuer rückwirkend auf 20% statt 25% gesenkt
Für den Jahreseinkommensteil zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro ist bereits heuer nur mehr 20 Prozent statt 25 Prozent Steuer zu bezahlen. Arbeitgeber müssen das bei der Lohnverrechnung rückwirkend ausgleichen.
Die Steuerentlastung betrifft alle, die mindestens 11.000 verdienen, egal ob als Arbeitnehmer, Unternehmer, Pensionist oder Vermieter. Die jährliche Entlastung beträgt maximal € 350,00.
Ab 01. Januar 2020 treten in Österreich weitere Teile der Steuerreform in Kraft. Ab Juli 2020 gilt auch die Neuregelung der Finanzverwaltung.
Weitere Reformen sind in Planung, bedingt durch die Coronakrise werden bereits geplante Maßnahmen vorgezogen.
Fixe Steuerentlastungen ab 2020
Diese Steuerenlastungen gelten treten in Österreich ab 01. Januar 2020:
Kleinunternehmerregelung:
Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Kleinunternehmer mit weniger als 35.000 Euro Umsatz sind damit von der Umsatzsteuer befreit. In der Einkommensteuer wird zudem eine neue Pauschalierung für Umsätze unter 35.000 Euro geschaffen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 400 Euro auf 800 Euro erhöht. Danach soll sie schrittweise auf bis zu 1.000 Euro angehoben werden. Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (Computer / PC, Notebooks, Smartphones, …) können also sofort in der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung abgeschrieben werden.
Verkehrsabsetzbetrag:
Der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer wird mit einem Zuschlag von 300 Euro bedacht, sofern das Einkommen im Kalenderjahr nicht höher ist, als 15.500 Euro. Zwischen einem Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro pro Jahr schleift sich dieser Betrag auf 0 Euro ein.
Sozialversicherungsbonus:
Der Sozialversicherungsbonus – also eine SV-Rückerstattung – wird für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen eingeführt. Arbeitnehmer mit geringen Einkommen können bis zu 300 Euro an SV-Bonus erhalten, Pensionisten sogar 430 Euro. Bei Unternehmern und Bauern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro pro Jahr betragen.
Unabhängig vom Einkommen wird für sie die Senkung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge mit auf 0,85 Prozent gelten. Für Arbeitnehmer und Pensionisten gilt diese Regelung zwar bereits ab 2020, sie kann jedoch erst ab 2021 rückwirkend ausbezahlt werden. Damit werden alljene Einkommen entlastet, die über der Geringfügigkeitsgrenze und unter 22.600 Euro jährlich liegen.
Pensionserhöhung:
Pensionen bis 1.111 Euro brutto pro Monat werden um insgesamt 3,6 Prozent erhöht. Für Pensionisten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 1.111 Euro schleift sich die Pensionsanpassung und -Erhöhung bis zur Höhe von 2.500 Euro auf den Inflationswert von 1,8 Prozentpunkte ein. Der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8 Prozent wird auch auf alle übrigen Pensionen entfallen.
Pensionisten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.220 Euro oder mehr erhalten eine Deckelung der Anpassung von 94 Euro. Zusätzlich zur Pensionserhöhung wurde auch die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben. Ab 2020 beträgt diese 1.472 Euro statt bisher 1.398,97 Euro.
NoVA:
Die Normverbrauchsabgabe wird durch eine neue Regelung für emissionsarme KFZ begünstigt. Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen werden künftig mit einem Malusbetrag schlechtergestellt. Die NoVA wird dabei an den CO2-Wert aus dem WLTP-Verfahren angepasst.
Die Neuregelung der NoVA bringt auch viel Kritik mit sich. Der WWF Österreich etwa sieht die Änderung der Normverbrauchsabgabe als „zu kurz gedacht„.
„Als Anreiz und zur sozialen Abfederung schlagen wir daher zum Beispiel für alle Haushalte einen Klimabonus vor, der aus einer sozial und wirtschaftlich gerechten CO2-Bepreisung finanziert wird„, teilte Mag. Volker Hollenstein (WWF) auf exklusiver Anfrage von Finanz.at mit. „Neben einer jährlichen Klimaschutz-Milliarde braucht es dafür vor allem eine umfassende öko-soziale Steuerreform.„
Motorbezogene Versicherungssteuer:
Auch die motorbezogene Versicherungssteuer – kurz KFZ-Steuer genannt – wird an den CO2-Wert des Fahrzeugs angepasst. CO2-ärmere PKW und Motorräder sollen so steuerlich begünstigt werden.
Umsatzsteuer auf E-Books:
Im Steuerreformgesetz 2020 ist ebenfalls die Senkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 5 Prozent beschlossen und geregelt.
Erneuerbare Energie:
Die Steuern für die Erzeugung von umweltfreundlichem Ökostrom durch Photovoltaik-Anlagen, Biogas oder Wasserstoff werden für private Haushalte begünstigt.
Pflegeregress:
Die Bundesländer erhalten einen vollständigen Kostenersatz durch den Bund für die Abschaffung des Pflegeregresses. Dieser Kostenersatz gilt für die Jahre 2019 und 2020.
Steuererhöhungen ab 2020
Neben den Entlastungen gibt es im Zuge der Steuerreform ab 2020 auf Erhöhungen:
Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe:
Die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro soll ab 2020 fallen – ein genaues Datum, ab wann die Regelung in Kraft treten wird steht jedoch noch aus. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.
Tabaksteuer:
Die Tabaksteuer wird ab Januar 2020 ebenfalls neuerlich erhöht.
Digitalsteuer – Online-Werbeabgabe:
Eine Online-Werbeabgabe wird gelten, die dem Staat jährlich rund 30 Millionen Euro einbringen soll. Österreich setzt damit auf einen Alleingang beim Thema Digitalsteuer, nachdem sich die Europäische Union zunächst nicht auf eine einheitliche Lösung einigen konnte.