Ab 16.12. kann ein weiterer Antrag auf Umsatzersatz für die vom Lockdown Betretungsverbot betroffenen Branchen beantragt werden. Antragsberechtigt sind vor allem Gastronomie, Hotels, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen.
Wenn Sie vom Betretungsverbot aufgrund des Lockdown erfasst sind, können wir für Sie den Antrag auf Umsatzersatz 50 % stellen.
Der Umsatzersatz beträgt nicht mehr 80 %, weil im November die doppelten Lohnzahlungen fällig waren.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.