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Das Fahrtenbuch umfasst alle Fahrten, die aus Anlass einer Dienstreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden. Es dient nicht nur als Nachweis für Fahrkostenansprüche an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, sondern auch als Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung.

Das Fahrtenbuch muss Folgendes enthalten:

  • Aufzeichnung aller Fahrten im Zuge der Dienstreise sowie auch private Fahrten
  • Aufzeichnung von Datum, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt, Kilometerstand, gefahrene Kilometer

Das Fahrtenbuch sollte fortlaufend und übersichtlich gestaltet sein. Je genauer die Aufzeichnungen sind, umso glaubwürdiger ist das Fahrtenbuch.

Bei privaten Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist es nicht notwendig, einen Zweck im Fahrtenbuch anzuführen.

Vorgefertigte Fahrtenbücher erhalten Sie beispielsweise in den Shops von ÖAMTC und ARBÖ. In Einzelfällen ist es auch möglich, den Nachweis über die gefahrenen Kilometer über einen Taschenkalender, Tagesbericht oder ein Computerfahrtenbuch zu erbringen.

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