Degressiv bedeutet, dass die Betriebe ihre ab 1.7.2020 angeschaffte Wirtschaftsgüter beginnend mit hohen Abschreibungsbeträgen absetzen können. Es werden jeweils 30% des Buchwerts pro Jahr abgeschrieben. Das bedeutet eine wesentlich höhere Abschreibung und das wesentlich früher.
Insbesondere können Betriebsgebäude im 1. Jahr mit 7,5 %, Vermietungsgebäude für Wohnungen mit 4,5% abgeschrieben werden. Im zweitfolgenden Jahr gilt allerdings wieder die alte Regelung von 2,5% bzw. 1,5%.
Wir empfehlen keine voreiligen Investitionen in Gebäude zu tätigen, der Anreiz der Abschreibung wird in den meisten Fällen nicht ausreichend sein.
Die Höhe der Abschreibung erhöht sich in Summe nicht, die Verteilung auf die jeweiligen Jahre ändert sich lediglich.