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Für besondere Verdienste darf man im Jahr 2020 eine steuerfreie und sozialabgabenfreie maximal € 3.000 auszahlen. Selbstverständlich darf dadurch ein bisheriger Gehaltsanspruch vorher nicht gekürzt werden.

Unser Lohnverrechnungsteam steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

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