Für besondere Verdienste darf man im Jahr 2020 eine steuerfreie und sozialabgabenfreie maximal € 3.000 auszahlen. Selbstverständlich darf dadurch ein bisheriger Gehaltsanspruch vorher nicht gekürzt werden.
Unser Lohnverrechnungsteam steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.