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Es gibt die Möglichkeit sich durch Kredite mit Staatsgarantie Liquidität zu sichern, allerdings ist der wirtschaftliche Schaden der entstanden ist und entstehen wird durch die Unternehmer zu bezahlen.

Schließlich handelt es sich um entweder um Steuerstundungen, rückzahlbare Kredite oder defacto die Einstellung von Betrieben im Falle von Kurzarbeitsanträgen.

Trotz freundlicher Informationen der Bundesregierung bleibt unterm Strich übrig festzustellen, dass die Unternehmen den finanziellen Schaden bedingt durch die Coronakrise im Laufe der nächsten Jahre erwirtschaften müssen. Dies widerspricht dem EpidemieG, das genau diese Situation vermeiden wollte.

Für KMUs besonders interessant sind 100% über die neu gegründete COFAG garantierte Kredite. Wir empfehlen jedem KMU Betrieb diese Kredite bei Liquiditätsengpässen in Anspruch zu nehmen. Jeder Unternehmer sollte eine eingehende Liquiditätsplanung bis Jahresende durchführen. Diese dient der Planung ihres Finanzbedarfs und kann bei Unterdeckung zu einer Entscheidung über die Inanspruchnahme von staatlich garantierten Krediten führen. Wird keine Finanzplanung durchgeführt und schlittert das Unternehmen später in den Konkurs, wird dies als strafrechtlich fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.

Wir raten daher eine professionell geführte Finanzplanung gemeinsam mit ihrem Steuerberater durchzuführen und eine Dokumentation bereit zu halten.

Die Anträge sind gemeinsam mit ihrer Hausbank zu stellen, die auch das entsprechende Rating durchführt. Nach unserer Erfahrung werden die Kreditgarantien binnen 2 Tagen ausgestellt.

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