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Art der Förderung

  • Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung

  • 7 % der förderfähigen Investitionen und
  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
  • Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
  • Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

Wir empfehlen nur Investitionen zu tätigen, die sie einerseits im Betrieb benötigen und betrieblich veranlasst sind und darüber hinaus in der derzeitigen unsicheren Zeit aus langfristig leistbar sind.

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Consequent Steuerberater
Mag. Iur. Werner Kanyak
Guntramsdorfer Straße 103 Top 9-10,
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Österreich

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