1./10 Gewerbeschein
Für jede gewerbliche Tätigkeit wird ein Gewerbeschein benötigt. Die weitaus meisten Gewerbe sind Anmeldegewerbe, das heißt sie können ohne Nachweis von Befähigungszeugnissen (Schulausbildung, Meisterprüfung, etc) bei der Bezirkshauptmannschaft / Magistrat (Wien) nur durch Anmeldung gelöst werden.
Die reglementierten Gewerbe erfordern den Nachweis der Befähigung. Darunter fallen zB Baumeistergewerbe, Herstellung von Arzneimitteln, Waffengewerbe, Inkassoinstitute, etc.
Wer selbst keine Befähigung nachweisen kann, der kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer für mindestens 20 h anstellen. Dieser gewerberechtliche Geschäftsführer ist zuständig für die ordnungsgemäße Ausführung des Gewerbes.
Er ist nicht zu verwechseln mit dem handelsrechtlichen Geschäftsführer.
Zu Beginn der selbständigen gewerblichen Tätigkeit steht somit die Lösung des Gewerbescheins.
2./10 Haftpflichtversicherung
Jedes Unternehmen ist Risiken ausgesetzt, die entsprechend abgesichert werden müssen. Die Haftpflichtversicherung dient der Abdeckung von Schäden die aus der Leistung des Unternehmens an seine Kunden passieren können.
Nicht jede Versicherung bietet für jedes Gewerbe Haftpflichtversicherungen an und die Angebote variieren von Angebot zu Angebot wesentlich was Leistung und Prämienzahlung betrifft.
Hier ist also eingehende Beratung und Information unbedingt notwendig.
3./10 Gesetzliche Sozialversicherung für Selbständige
Jeder Unternehmer ist grundsätzlich in der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert. Die Anmeldung ist unter Angabe der Sozialversicherung online oder per Fax möglich.
Ehegatten und Kinder können mitversichert werden. Für Kinder gibt es keinen Selbstbehalt für Heilbehandlungen.
Erzielt man einen Umsatz von weniger als € 30.000 p.a. und ist der Gewinn weniger als € 5.361,72 ist man aufgrund der Kleinstunternehmerregelung nicht pflichtversichert.
Man muss sich aber dennoch melden und ein Unfallversicherungsbeitrag € 117,48 ist zu leisten.
Vorsicht! Im November sollten sie jedenfalls überprüfen ob sie die Grenzen überschreiten. Dann ist Eile geboten. Die Meldung der Pflichtversicherung ist melden, andernfalls drohen empfindliche Beitragserhöhungen für die zu späte Meldung der Pflichtversicherung.
4./10 Steuernummer
Vor Beginn der selbständigen Tätigkeit ist die Meldung beim Finanzamt zu machen, dass eine Betrieb gegründet wird. Neben einer Umsatz und Gewinnschätzung ist auch eine UID Nummer zu lösen.
Vorsicht! Die Nichtmeldung der Eröffnung eines Betriebes ist eine Finanzstraftat. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit es zu einen bösen Überraschungen kommen kann.
Die Gewinnschätzung ist vorzunehmen, weil auch die Einkommensteuervorauszahlungen verpflichtend zu leisten sind.
Die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt es ist eine Jahreserklärung abzugeben. Deren Grundlage sind die Bilanz oder Einnahmen Ausgaben Rechnung.
5./10 Umsatzsteuer
Wichtig ist die Abklärung wie ihre Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz zu versteuern sind. Das Umsatzsteuergesetz ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Ohne eine eingehende Prüfung wie ihre Leistungen zu versteuern sind, gehen sie unnötige Risiken ein.
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer für Leistungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern erhalten hat. Diese können sie als Abzugsposten von der Steuererklärung absetzen.
Die Umsatzsteuer ist je nach Umsatzhöhe entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich zu melden.
Da es genaue Melde- und Zahlfristen gibt, deren Nicht Einhaltung mit hohen Strafen belegt ist, ist eine professionell geführt Buchhaltung unbedingt notwendig.
6./10 Arbeitnehmer und Unternehmer gleichzeitig
Sind Sie Dienstnehmer und eröffnen ein Unternehmen, müssen sie vorab abklären, ob sie ein Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot aus ihrem Dienstvertrag haben.
Sie können ein Unternehmen gründen, sind aber dann doppelt sozialversichert und müssen das gesamte Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und Unternehmen gemeinsam versteuern.
Da es eine Höchstbemessungsgrundlage aus der Sozialversicherung gibt, kann man einen Antrag auf Differenzvorschreibung bei der SVA stellen, um zu verhindern, dass man nicht mehr Beiträge an die SVA zahlen muss, die über die Höchstbemessungsgrundlage laufen.
7./10 Selber Arbeitgeber werden
Wenn sie Arbeitnehmer anstellen wollen, müssen diese vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Wir helfen ihnen gerne dabei.
Je nach Gewerbe gilt für sie ein arbeitsrechtlicher Kollektivvertrag in dem alle gegenseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Unter anderem auch die Mindestlöhne je nach Ausbildung und Berufsjahren des Mitarbeiters.
Eine Beratung durch unsere Personalverrechnerinnen ist unbedingt notwendig, weil die Unterzahlung von Mitarbeitern zu hohen Strafen führt. Auch die zu späte Anmeldung von Mitarbeitern führt zu hohen Strafen.
8./10 GmbH gründen oder OG / KG gründen ?
Ob sie eine Gesellschaft gründen, gemeinsam mit einem Partner, ist sorgfältig abzuwägen. Eine Reihe von Rechtsfragen hängt an der Gründung einer GmbH, OG oder KG.
Neben einer eingehenden Beratung hinsichtlich Haftung, Auflösung, Versteuerung, etc ist vorab abzuwägen, ob sie sich langfristig vorstellen können gemeinsam zu wirtschaften. Die Vor- und Nachteile der Partnerschaft sind zu erörtern und abzuwägen.
Aus steuerlichen Gründen ist die Gründung einer GmbH unter einem langfristig erwirtschaftbaren Gewinn von € 100.000 nicht überlegenswert.
9./10 Kraftfahrzeug von der Steuer absetzen
Als Unternehmer können sie ihr Kraftfahrzeug von der Steuer absetzen, ihre Privat gefahrenen Kilometer sind nicht von der Steuer absetzbar.
Die Anschaffung eines Autos über € 40.000 unterliegt der Luxustangente, das heißt dass Kosten die darüber hinausgehen nicht abgesetzt werden können.
Es gibt auch Vorsteuerabzugsfähige Fahrzeuge, das sind die Fiskal – Lkws. Bei diesen Fahrzeugen kann man die Vorsteuer aus der Anschaffung geltend machen. Für normale Pkw kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
Aus steuerlicher Sicht sind somit Fiskal Lkw unter € 40.000 Anschaffungskosten absolut empfehlenswert.
10./10 Geschäftsplan
Lassen sie sich von uns beraten und vermeiden sie Fehler in ihrer Unternehmensplanung.
Haben Sie bereits Kunden?
Wie sieht ihre Preiskalkulation aus?
Was ist ihr Unique Selling Point? (Was können sie was andere nicht so gut können?)
Wie sieht ihr Standort aus?
Haben Sie ein Marketingkonzept?
Gibt es einen Markt für ihre Leistung?
Und viele Fragen mehr!
Reden Sie mit uns, wir haben die Erfahrung ihnen zu helfen Fehler zu vermeiden und verfügen über ein lokales Netzwerk, das ihnen helfen kann erfolgreich zu sein.