Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird ab dem 1.1.2025 einheitlich von 3,9% auf 3,7% herabgesetzt. Allerdings kann bereits ab dem 1.1.2023 der verringerte Satz für den Dienstgeberbeitrag angewendet werden. Voraussetzung für die Anwendung des verringerten Satzes ab 1.1.2023 ist entweder eine lohngestaltende Vorschrift (z.B. Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) oder eine innerbetriebliche Festlegung…
Mag. iur. Werner KanyakJanuar 24, 2023