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Gründungsberatung

Ihr Consequent Team

Buchhaltung und Steuerberatung

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Gewerbeschein

Für jede gewerbliche Tätigkeit wird vom Jungunternehmer ein Gewerbeschein benötigt. Die weitaus meisten Gewerbe sind Anmeldegewerbe, das heißt sie können ohne Nachweis von Befähigungszeugnissen (Schulausbildung, Meisterprüfung, etc) bei der Bezirkshauptmannschaft / Magistrat (Wien) nur durch Anmeldung gelöst werden.

Die reglementierten Gewerbe erfordern den Nachweis der Befähigung. Darunter fallen zB Baumeistergewerbe, Herstellung von Arzneimitteln, Waffengewerbe, Inkassoinstitute, etc., das gilt auch für jeden Jungunternehmer

Wer selbst keine Befähigung nachweisen kann, der kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer für mindestens 20 h anstellen. Dieser gewerberechtliche Geschäftsführer ist zuständig für die ordnungsgemäße Ausführung des Gewerbes.

Er ist nicht zu verwechseln mit dem handelsrechtlichen Geschäftsführer.

Zu Beginn der selbständigen gewerblichen Tätigkeit steht somit die Lösung des Gewerbescheins.

Haftpflichtversicherung

Jedes Unternehmen ist Risiken ausgesetzt, die entsprechend abgesichert werden müssen. Die Haftpflichtversicherung dient der Abdeckung von Schäden die aus der Leistung des Unternehmens an seine Kunden passieren können.

Nicht jede Versicherung bietet für jedes Gewerbe Haftpflichtversicherungen an und die Angebote variieren von Angebot zu Angebot wesentlich was Leistung und Prämienzahlung betrifft.

Hier ist also eingehende Beratung und Information für jeden Jungunternehmer unbedingt notwendig.

Gesetzliche Sozialversicherung für Selbständige

Jeder Unternehmer ist grundsätzlich in der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert. Die Anmeldung ist unter Angabe der Sozialversicherung online oder per Fax möglich. Die meisten Anträge werden allerdings online über den USP Zugang durchgeführt. Wir verfügen über einen Zugang zum Unternehmensservice Portal, wo wir Anträge auch online einreichen können. Wir helfen jedem Jungunternehmer gerne weiter. Beachten Sie bitte, dass sie die Anmeldung vor Eröffnung des Gewerbes durchführen müssen.

Ehegatten und Kinder können mitversichert werden. Für Kinder gibt es keinen Selbstbehalt für Heilbehandlungen.

Erzielt man einen Umsatz von weniger als € 30.000 p.a. und ist der Gewinn weniger als € 5.361,72 ist man aufgrund der Kleinstunternehmerregelung nicht pflichtversichert.

Man muss sich aber dennoch melden und ein Unfallversicherungsbeitrag  € 117,48 ist zu leisten.

Vorsicht! Im November sollten sie jedenfalls überprüfen ob sie die Grenzen überschreiten. Dann ist Eile geboten. Die Meldung der Pflichtversicherung ist melden, andernfalls drohen empfindliche Beitragserhöhungen für die zu späte Meldung der Pflichtversicherung.

Steuernummer

Vor Beginn der selbständigen Tätigkeit ist von jedem Jungunternehmer die Meldung beim Finanzamt zu machen, dass eine Betrieb gegründet wird. Neben einer Umsatz und Gewinnschätzung ist auch eine UID Nummer zu lösen.

Vorsicht! Die Nichtmeldung der Eröffnung eines Betriebes ist eine Finanzstraftat. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit es zu einen bösen Überraschungen kommen kann.

Die Gewinnschätzung ist vorzunehmen, weil auch die Einkommensteuervorauszahlungen verpflichtend zu leisten sind.

Die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt es ist eine Jahreserklärung abzugeben. Deren Grundlage sind die Bilanz oder Einnahmen Ausgaben Rechnung.

Umsatzsteuer

Wichtig ist die Abklärung wie ihre Leistungen als Jungunternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zu versteuern sind. Das Umsatzsteuergesetz ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Ohne eine eingehende Prüfung wie ihre Leistungen zu versteuern sind, gehen sie unnötige Risiken ein.

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer für Leistungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern erhalten hat. Diese können sie als Abzugsposten von der Steuererklärung absetzen.

Die Umsatzsteuer ist je nach Umsatzhöhe entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich zu melden.

Da es genaue Melde- und Zahlfristen gibt, deren Nicht Einhaltung mit hohen Strafen belegt ist, ist eine professionell geführt Buchhaltung unbedingt notwendig.

Arbeitnehmer und Unternehmer gleichzeitig

Sind Sie Dienstnehmer und eröffnen ein Unternehmen, müssen sie vorab abklären, ob sie ein Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot aus ihrem Dienstvertrag haben. Jeder Jungunternehmer sollte sich das in der Start Up Phase bereits überlegen.

Sie können ein Unternehmen gründen, sind aber dann doppelt sozialversichert und müssen das gesamte Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und Unternehmen gemeinsam versteuern.

Da es eine Höchstbemessungsgrundlage aus der Sozialversicherung gibt, kann man einen Antrag auf Differenzvorschreibung bei der SVA stellen, um zu verhindern, dass man nicht mehr Beiträge an die SVA zahlen muss, die über die Höchstbemessungsgrundlage laufen.

Selber Arbeitgeber werden

Wenn sie als Jungunternehmer Arbeitnehmer anstellen wollen, müssen diese vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Wir helfen ihnen gerne dabei.

Je nach Gewerbe gilt für sie ein arbeitsrechtlicher Kollektivvertrag in dem alle gegenseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Unter anderem auch die Mindestlöhne je nach Ausbildung und Berufsjahren des Mitarbeiters.

Eine Beratung durch unsere Personalverrechnerinnen ist unbedingt notwendig, weil die Unterzahlung von Mitarbeitern zu hohen Strafen führt. Auch die zu späte Anmeldung von Mitarbeitern führt zu hohen Strafen.

GmbH gründen oder OG / KG gründen ?

Ob sie als Jungunternehmer eine Gesellschaft gründen, gemeinsam mit einem Partner, ist sorgfältig abzuwägen. Eine Reihe von Rechtsfragen hängt an der Gründung einer GmbH, OG oder KG.

Neben einer eingehenden Beratung hinsichtlich Haftung, Auflösung, Versteuerung, etc ist vorab abzuwägen, ob sie sich langfristig vorstellen können gemeinsam zu wirtschaften. Die Vor- und Nachteile der Partnerschaft sind zu erörtern und abzuwägen.

Aus steuerlichen Gründen ist die Gründung einer GmbH unter einem langfristig erwirtschaftbaren Gewinn von € 100.000 nicht überlegenswert.

Kraftfahrzeug von der Steuer absetzen

Als Jungunternehmer können sie ihr Kraftfahrzeug von der Steuer absetzen, ihre Privat gefahrenen Kilometer sind nicht von der Steuer absetzbar.

Die Anschaffung eines Autos über € 40.000 unterliegt der Luxustangente, das heißt dass Kosten die darüber hinausgehen nicht abgesetzt werden können.

Es gibt auch Vorsteuerabzugsfähige Fahrzeuge, das sind die Fiskal – Lkws. Bei diesen Fahrzeugen kann man die Vorsteuer aus der Anschaffung geltend machen. Für normale Pkw kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Aus steuerlicher Sicht sind somit Fiskal Lkw unter € 40.000 Anschaffungskosten absolut empfehlenswert.

Geschäftsplan für Jungunternehmer in der Start Up Phase

Lassen sie sich von uns beraten und vermeiden sie Fehler in ihrer Unternehmensplanung.

  • Haben Sie bereits Kunden?
  • Wie sieht ihre Preiskalkulation aus?
  • Was ist ihr Unique Selling Point? (Was können sie was andere nicht so gut können?)
  • Wie sieht ihr Standort aus?
  • Haben Sie ein Marketingkonzept?
  • Gibt es einen Markt für ihre Leistung?
  • Und viele Fragen mehr!

Reden Sie mit uns, wir haben die Erfahrung ihnen zu helfen Fehler zu vermeiden und verfügen über ein lokales Netzwerk, das ihnen helfen kann erfolgreich zu sein.

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben kürzen den steuerpflichtigen Gewinn. Nicht absetzbar sind private Ausgaben. So einfach diese Definition klingt, umso komplizierter ist ihre Anwendung in der Praxis. Jedem Jungunternehmer muss bewusst sein, was er sich leisten kann.

Viele Ausgaben sind teilweise betrieblich und privat veranlasst. Zum Beispiel nutzen sie ihr Auto sowohl privat als auch betrieblich.

Der Anteil der betrieblich genutzt wird ist absetzbar, der andere Teil ist es nicht.

Im Falle des Autos muss um nachweisen zu können, wie hoch der betriebliche Anteil ist, ein Fahrtenbuch geführt werden.

Das Führen des Fahrtenbuch ist verpflichtend, andernfalls das Finanzamt zur Schätzung berechtigt ist.

Ein anderes Beispiel sind die Telefonkosten.

Bei der Einstufung was betrieblich und privat veranlasst ist, ist besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Beratung durch unsere erfahrenen Buchhalter ist unerlässlich, weil die Geltendmachung von Privatausgaben in der Steuererklärung zu einem Finanzstrafverfahren führen kann.

Leistungen im Ausland

Erbringen Sie Lieferungen und Leistungen im Ausland sieht die Binnenmarktregelung und das Umsatzsteuergesetz besondere Regeln vor, wie hier eine Besteuerung vorzunehmen ist.

Holen sie jedenfalls eine Beratung als Jungunternehmer in dieser Angelegenheit sicher bevor sie im Ausland Geschäfte machen.

Als Grundregel gilt, dass Leistungen an Unternehmer im Ausland nicht in Österreich steuerbar sind. Das heißt es darf keine österr. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen schreiben

Eine grundsätzlich einfache Frage wirft in der Praxis vor allem bei Jungunternehmern Fragen aus.

Eine Rechnung ist die Abrechnung und der Beleg über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen.

Es gibt eine Reihe von Rechnungsmerkmalen, die beachtet werden müssen.

  • Aussteller der Rechnung
  • UID Nummer des Ausstellers
  • Empfänger der Rechnung

Der Empfänger muss klar definiert sein, die Adresse muss mit der tatsächlichen Firmenadresse übereinstimmen. Dokumentieren Sie genau die korrekte Firmenadresse und verwenden sie nur diese Daten. Andernfalls streicht das Finanzamt den Vorsteuerabzug beim Kunden, weil dieses Merkmal nicht stimmt.

UID Nummer des Empfängers

  • Erst ab € 10.000 Rechnungssumme notwendig
  • Für Ausländische Empfänger immer anzugeben (EU Ausland)

Rechnungsnummer

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein, achten sie darauf, dass sie nicht versehentlich eine jüngere Rechnung, dem Datum nach mit einer niedrigeren Rechnungsnummer versehen. Auch doppelte Vergaben von Rechnungsnummern führen bereits zu einem schwerwiegenden Mangel in der Rechnungslegung.

Legen sie die Rechnungen chronologisch geordnet ab. Die Prüfer der Finanz achten besonders darauf, ob sie eine ordentliche Ablage haben.

Leistungszeitraum, Datum der Leistungserbringung

Vergessen sie nicht anzugeben, die Lieferscheinnummer oder die Auftragsnummer auf die sich die Rechnung bezieht. Die Prüfer überprüfen ihre Auftragsbücher und wollen hier Lücken feststellen.

Leistungsbeschreibung

Die Leistung muss so genau wie möglich beschrieben werden. Das dient nicht nur der besseren Überprüfung der Finanzverwaltung, sondern auch der Rechtfertigung ihrer Leistungen gegenüber ihrem Kunden.

  • Nettobetrag
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bruttobetrag
  • Datum der Ausstellung
  • Zahlungsziel, Skontoregelung

Vorsicht!

Ist eine Rechnung ausgestellt, kann sie nicht einfach verworfen werden. Wenn sie eine Änderung machen wollen, müssen sie die Rechnung mit einer Stornorechnung stornieren, diese hat auch eine fortlaufende Nummer und dann können sie eine neue Rechnung mit wieder einen neuen Nummer ausstellen.

Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, hinterfragt das das Finanzamt bei einer Prüfung. Sie können die Rechnung nicht einfach ausbuchen, sie müssen die Rechnung entweder einklagen oder die Insolvenz des Kunden nachweisen, um sie ausbuchen zu können. Das Finanzamt könnte sonst annehmen sie hätten die Forderung schwarz kassiert.

Wenn ein Kunde eine Rechnung beanstanden, dokumentieren sie das ordentlich und nehmen sie gegebenenfalls die Änderungen vor. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass sie bei der Übernahme eines Werkvertrags bereits bei Vertragsabschluss genau festhalten, welcher Werklohn für welche Dienstleistung vereinbart ist. Damit vermeiden sie Mißverständnisse und Streitigkeiten.

Risiko und Chance, was jeder Jungunternehmer beachten sollte

Wer unternehmerisch tätig ist, ist immer auch erhöhten Risiken ausgesetzt. Es gibt keinen Reward ohne Risiko. Umso höher die Gewinnchancen sind umso höher ist in der Regel das Risiko. Wägen sie vor Vertragsabschluss immer ab, wie hoch ihr Risiko ist und wie hoch ihre Gewinnchancen.

Um das bewerten zu können, müssen sie eine ordentliche Buchhaltung führen, um ihre Kosten im Griff zu haben.

Langfristig erfolgreich kann man nur sein, wenn man seine internen Hausaufgaben macht. Schenken sie uns ihr Vertrauen, wir können ihnen helfen.

Überlegen sie sich, ein Unternehmer der Zeit hat seine eigene Buchhaltung und Lohnverrechnung zu machen, kann nicht ausgelastet sein. Sie sollten ihre wertvolle Zeit damit verbringen Umsatz zu machen.

Mitarbeiter

Mitarbeiter sind verpflichtet Zeitaufzeichnungen zu führen. Das ist nicht nur für den Arbeitgeber wichtig um die Lohnansprüche korrekt auszurechnen, sondern auch für die Finanzamtsprüfer.

Sie müssen die Zeitaufzeichnungen kontrollieren und freigeben und ordnungsgemäß ablegen.

Prüfungen durch das Finanzamt und Gebietskrankenkassen

Jeder Unternehmer kann von den Behörden geprüft werden. Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass Unternehmer, die keine lückenlose Dokumentation  geführt hat, Probleme bekommen wird. Lassen sie sich von uns eingehend beraten, wie man sich auf die Prüfungen vorbereiten kann und Probleme vermeiden kann.

Jedenfalls stellt der Unternehmer bei der Finanzprüfung fest, ob er einen guten oder schlechten Berater an seiner Seite hat.

Zu Beginn eines Unternehmens in der Gründungsphase bedenken viele Jungunternehmer nicht, dass ihre Bücher später geprüft werden können.

Werkvertrag oder Dienstvertrag

Oft stellt sich die Frage ob ein Dienstleister ein Unternehmer, der im Werkvertrag Leistungen erbringt oder ein Arbeitnehmer ist, der im Dienstvertrag Leistungen erbringt.

Der Werkvertragsnehmer erbringt ein Werk, der Dienstnehmer stellt im Wesentlichen seine Arbeitskraft zur Verfügung. Der Dienstnehmer verspricht keinen Erfolg der Leistung, er schuldet dem Arbeitgeber ein Bemühen und einen Gehorsam hinsichtlich seiner Leistungserbringung.

Lassen sie sich von Anbietern von Werkleistungen immer den Gewerbeschein zeigen und die aufrechte UID Nummer. Dann können sie grundsätzlich davon ausgehen, dass sie die Leistungen dieser Person als Werkleistungen von der Steuer absetzen können.

Geldwäscheprävention

Sie sind als Empfänger von Geldzahlungen verpflichtet die Identität ihres Kunden zu kennen. Ebenfalls muss der Leistungszweck eindeutig feststehen. Das klingt zwar beiläufig einleuchtend, ist aber ein sehr ernstes Thema.

Lassen Sie sich bei Überweisungen von ihrem Kunden bei Zahlungen über € 10.000 jedenfalls eine Kopie des Reisepasses geben und dokumentieren sie den Leistungsinhalt.

Sie werden überrascht sein, dass sie ihre eigene Hausbank anruft und nach danach fragen wird.

Registrierkasse

Unternehmer, die Bargeldumsätze tätigen, müssen ihre Einnahmen in der Registrierkasse aufzeichnen. Diese Registrierkasse muss beim Finanzamt gemeldet werden. Wir helfen ihnen hier gerne dabei.

Ausnahmen gibt es für Unternehmer im Rahmen der sog. „Kalte Hände Regelung“, das sind Unternehmer, die im Freien Waren und Dienstleistungen anbieten.

Unternehmer die außerhalb ihrer Betriebstätte Dienstleistungen anbieten, zB Masseure die Hausbesuche machen, müssen einen Beleg beim Kunden erteilen und dann möglichst zeitnah im Betrieb zu Hause in die Registrierkasse die Daten eingeben. Die Einzelumsätze sind allerdings einzugeben.

Die ordnungsgemäß geführte Registrierkasse ist ein Beweismittel, das keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts mehr zulässt. Achten sie also auf das lückenlose Führen der Aufzeichnungen.

Kundenorientierung

Achten Sie auf ihre Kosten und gehen sie nicht in Vorleistung für ihre Kunden, auch wenn das für Jungunternehmer Neuland ist. Ein erfolgreicher Unternehmer zahlt pünktlich seine Rechnungen und fordert auch pünktlich seine Rechnungen ein. Kunden die ihre Rechnungen nicht pünktlich zahlen sind entweder unzufrieden mit ihrer Leistung oder sind in Zahlungsschwierigkeiten. In beiden Fällen haben sie ein Problem das beseitigt werden muss. Wenn der Kunde unzufrieden ist, sprechen sie das Thema an und versuchen sie es zu lösen.

Wenn der Kunde selbst in Zahlungsschwierigkeiten ist, arbeiten sie nicht weiter für ihn bevor er nicht bezahlt hat. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit umsonst für den Kunden arbeiten. Gehen sie das Risiko nicht ein.

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