Skip to main content

Bilanzierung

Ihr Consequent Team

Buchhaltung und Steuerberatung

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Bilanz

Die Bilanzierung ist der Jahresabschluss des gesamten Geschäftsjahres, sie ist die Grundlage für die Erstellung der Steuererklärung. Der Jahresabschluss, also die Erstellung der Bilanz wird immer für ein Geschäftsjahr vorgenommen. Das ist der Regel das Kalenderjahr. Es ist aber auch möglich ein anderes Wirtschaftsjahr zu wählen. Zum Beispiel bilanzieren Landwirte mit dem Wirtschaftsjahr endend 30.6.2020, weil zu dem Zeitpunkt die neue Ernte bevorsteht und die Inventur leichter zu erledigen ist.

Die Bilanz besteht aus der Aktivseite und Passivseite der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz sieht man seine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Umsätze, der Wareneinsatz, die Personalkosten und die fixen Kosten, sowie der Gewinn bzw Verlust ausgewiesen.

Alle Gmbhs und AGs müssen eine Bilanz erstellen. Sie muss bei GmbHs nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) 6 Monate nach dem Bilanzstichtag erstellt werden. Darüber hinaus ist eine Firmenbuchbilanz zu erstellen, die im Firmenbuch öffentlich einsehbar veröffentlicht wird.

Bei der Gründung einer GmbH sollte man sich also auch überlegen, ob man die Veröffentlichung der Bilanzdaten sinnvoll ist.

Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen idR erst ab einer Umsatzgrenze von € 700.000 bilanzieren. Ihre Bilanzen werden aber nicht im Firmenbuch veröffentlicht, außer es handelt sich um eine GmbH & Co KG, die keine persönlich haftende natürliche Person hat.

Beides gewährt einen Überblick über die Vermögens- und Ertragslage über das Unternehmen. Selbstverständlich werden nur Unternehmen bilanziert. Die privaten Einnahmen und Ausgaben sind nicht Teil der Bilanzerstellung.

Bei der Bilanzierung ist es wesentlich sein Warenlager mittels Inventur am Jahresende zu bewerten und aufzustellen. Es gibt bereits elektronische Lagerbuchhaltungsprogramme, die exakte Auswertungen liefern. Bei jeder Inventur ist eine handschriftliche Liste zu führen, die den Warenbestandskontrolle dokumentiert. Diese Aufzeichnungen sind wesentliche Beweismittel und sollten bis zum Ende der Verjährungsfrist aufbewahrt werden.

Des Weiteren sind die offenen noch nicht fakturierten Leistungen zu bewerten. Das sind jene Leistungen, die der Betrieb bereits erbracht hat, aber für den noch keine Rechnung erstellt  wurde.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wesentlich, wir achten im Zuge der laufenden Buchhaltung bereits darauf, dass sie rechtzeitig mahnen können. Die ordentliche Führung der offenen Posten zeigt aber auch die ordentliche Führung der Buchhaltung.

Bei der Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen ist bei den Bilanzarbeiten zu achten, dass alle Möglichkeiten der Betreibung der Forderung versucht worden sind. Das Finanzamt fragt immer genau nach warum eine Forderung ausgebucht wurde. Eine Dokumentation der Geschehnisse, wie Korrespondenzen, Gerichtsbeschlüsse, etc sind immer in der Belegsammlung aufzuheben.

Das Eigenkapital zeigt an ob ihr Betrieb nach Abzug der Privatentnahmen und Privateinlagen und Bilanzgewinnausschüttungen und Nachschüssen einen Gewinn seit seiner Gründung gemacht hat.

Der Bilanzgewinn ist somit eine kumulative Größe, er zeigt den Gewinn/Verlust aller bislang bilanzierten Jahre an. Alle Ausschüttungen bzw Privatentnahmen werden davon natürlich abgezogen.

Das Fremdkapital zeigt die Schulden des Unternehmens an. Das Arbeiten mit Fremdkapital ist ein wesentlicher Teil unternehmerischer Tätigkeit, da die Zinsen für den Bankkredit in der Regel billiger sind als die Rendite des Kapitals aus der betrieblichen Tätigkeit. Diese Überlegung und Feststellung der Berechnung der Rendite bezogen auf das Fremdkapital ist eine wichtige Bezugsgröße für die Feststellung der Rentabilität eines Betriebes.

In der Praxis stellt sich hier ein hoher Beratungsbedarf, da die Rentabilität des Unternehmens defacto die wesentlichste Größe für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind.

Die Veränderung des Vermögens des Unternehmens im Jahresvergleich ist der Gewinn bzw der Verlust. Sie ist die Differenz der Umsätze und Aufwendungen eines Jahres.

Es gibt neben der Pflicht zu bilanzieren auch die Möglichkeit von einfacheren Gewinnermittlungsmethoden, wenn der Betrieb gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitet.

Einnahmen Ausgaben Rechnung

Die Einnahmen Ausgaben Rechnung und die Pauschalierungen des Einkommensteuergesetzes für Landwirte und Gewerbetreibende.

Im Gegensatz zur Bilanzierung, die ein vollständiges Bild über die Vermögenslage darstellt, werden bei der Einnahmen Ausgaben Rechnung nur die bezahlten Ausgangsrechnungen und die bezahlten Eingangsrechnungen der Besteuerung unterworfen.

Das bedeutet natürlich einen Vorteil, weil die Besteuerung erst dann erfolgt, wenn ihre Rechnungen bezahlt sind. Gewerbliche Unternehmer bis € 700.000 Jahresumsatz dürfen einen Einnahmen Ausgaben Rechnung erstellen.

Darüber hinaus gibt es vor allem für Landwirte eine Pauschalierungsverordnung die sich an den Einheitswertgrenzen bestimmt.

Für Gewerbetreibende gibt es ebenfalls Pauschalierungsmöglichkeiten, die aber in der Praxis, weil unvorteilhaft nicht zur Anwendung kommen.

Die Bilanz als vollständige Ermittlung des Vermögens am Jahresende dient nicht nur als Besteuerungsgrundlage. Sie ist auch Grundlage für die Erhebung der Sozialversicherungspflicht, Bewertung für Kreditgewährung und Investitionsrechnung. Zur Vorlage der Einkommensverhältnisse bei Gericht in Zivilverfahren, Einkommensbestätigungen bei Behörden und für den Unternehmer selbst um beurteilen zu können, um den wirtschaftlichen Erfolg bewerten zu können.

Die Bilanz ist Grundlage für den Geschäftserfolg, sie ist Grundlage für Planungen von Investitionen und Geschäftsmodellen.

Die Erstellung der Bilanz ist immer von einem Fachmann zu machen, da eine fehlerhafte Erstellung negative Konsequenzen haben kann in Beziehung ihre Steuerlasten und persönliche Haftungen.

Pauschalierungen in der Landwirtschaft

Für alle Landwirte, das sind Ackerbaubetriebe, Forstbetriebe, Gartenbaubetriebe, Viehzuchtbetriebe und Weinbaubetriebe gelten die Pauschalierungsverordnungen. Es gibt die Vollpauschalierung, Teilpauschalierung und wenn die Einheitswertgrößen oder Umsatzgrenzen überschritten werden die Bilanzierungsverpflichtungen.

Die Pauschalierungsverordnungen werden oft als Begünstigung für Landwirte dargestellt. Tatsächlich kommt der Ertrag aus der Landwirtschaft aus dem natürlichen Wachstum der Natur. Nicht wie beim Gewerbebetrieb wo Menschen und Maschinen einen Erfolg durch Arbeit alleine bewirken, kommt er der Ertrag in der Landwirtschaft durch menschliche Arbeit Maschinen und der Natur. Da ein wesentlicher Teil aus dem natürlichen Wachstum kommt, wäre es unfair den Landwirt dafür zu besteuern.

Dieser Erkenntnis liegt die Tatsache zu Grunde, dass das Einkommensteuergesetz defacto die Arbeitsleistung des Menschen besteuern will.

Close Menu

Adresse

Consequent Steuerberater
Mag. Iur. Werner Kanyak
Guntramsdorfer Straße 103 Top 9-10,
2340 Mödling
Österreich

Kontakt

T: +43 22 36 860 996
F: +43 22 36 860 99650
E: office@consequent.co.at